Photovoltaik-Förderung für Unternehmen

Unternehmer können vom neuen NSRF-Förderprogramm „Grüne Transformation von KMU“ für die Installation von Photovoltaik- und Energiespeicherstationen profitieren.

Konkret hat die Europäische Union 300 Millionen Euro bereitgestellt, mit denen teilweise Zuschüsse für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, die bis zu 50 % der Kosten decken. 

Nachfolgend erfahren Sie:

  • Was sind die autonom Photovoltaik für Unternehmen;
  • Autonom Photovoltaik oder Net Metering;
  • Was deckt der NSRF-Zuschuss ab?
  • Bedingungen für die NSRF-Förderung
  • Angebote für Unternehmen

Was ist autonome Photovoltaik für Unternehmen?

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Die Autonomen Photovoltaik für Unternehmen nutzt Sonnenkollektoren, um Sonnenlicht in Strom umzuwandeln. 

Der Hauptunterschied zu Photovoltaikanlagen für Privathaushalte besteht darin, dass eigenständige Photovoltaikanlagen nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden müssen. 

Unternehmen können mit eigenständigen PV-Systemen ihren eigenen Strom erzeugen und die Kosten für ihren Energiebedarf senken, da es sich bei PV um eine Form der erneuerbaren Energie handelt.

Eigenständige Photovoltaikanlagen können besonders in Gebieten nützlich sein, in denen es keinen Zugang zum öffentlichen Stromnetz gibt, der Netzanschluss teuer ist oder es zu Stromausfällen kommt.

Was ist der Unterschied zwischen autonomer Photovoltaik und Net Metering?

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Der Hauptunterschied zwischen Insel-Photovoltaik und Net Metering besteht darin, dass Insel-Photovoltaikanlagen nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind und unbedingt eine Batterie benötigen, während bei Net Metering das System an das Stromnetz angeschlossen sein muss. 

Die von Net-Metering-Photovoltaikanlagen erzeugte Energie wird vom Stromzähler des Hauses oder Unternehmens gemessen.

Während es bei einem Net-Metering-System 8 bis 10 Jahre dauern kann, bis sich die Investition amortisiert hat, beginnt die Amortisation bei eigenständigen Photovoltaikanlagen ab dem ersten Tag der Installation. 

 Generell gilt: Wenn keine PPC vorhanden ist oder der Verbrauch gering ist, kann eine Insel-PV eine gute Wahl sein. Im Gegenteil, wenn PPC vorhanden ist und der Verbrauch hoch ist, kann Net Metering wirtschaftlich rentabler sein.

Was deckt der Unternehmenszuschuss ab?

Das NSRF-Programm „Grüne Transformation von KMU“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit einem geförderten Investitionsplanbudget von 200.001 bis 1.000.000 Euro.

Das Ziel der Aktion besteht darin, Investitionsprojekte zu fördern, die auf die Nutzung und Entwicklung moderner Technologien, auf die Verbesserung der hergestellten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen sowie ihrer Aktivitäten im Allgemeinen abzielen, und Aktionen zu belohnen, die moderne Technologien, Infrastrukturen und bewährte Verfahren nutzen.

Die Liste, wer Anspruch auf einen Zuschuss hat und wie hoch der maximale Zuschuss für Anlagen zur Energieerzeugung ist, ist wie folgt:

Gemeinschaftlicher und nationaler öffentlicher Zuschuss

Private Teilnahme

Endgültiger Tarif mit zusätzlichem Tarif von 10 % 

Zusätzlicher Satz für private Teilnahme von 10 %

Mittel

Klein und sehr klein

Mittel

Klein und sehr klein

Mittel

Klein und sehr klein

Mittel

Klein und sehr klein

40%

40% 

60%

60%

50%

50%

50%

50%

 

Was sind die Bedingungen für die NSRF-Subvention?

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Programm „Grüne Transformation des Mittelstands“ sind folgende: 

  • Es muss sich um mittlere, kleine und Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission handeln
  • Mindestens eine (1) vollständig geschlossene Verwaltungsnutzung
  • Mindestens ein (1) Jahr lang in einem der förderfähigen KAD des Investitionsplans mit KAN-Unterstützungsstatus aktiv sein. EE 1407/2013 (DE MINIMIS) oder förderfähiger KAD mit KAN-Förderstatus. EU 651/2014.
  • Bei Einreichung des Antrags auf Finanzierung des Investitionsvorhabens mit KAN-Förderstatus muss über mindestens eine (1) förderfähige KAD-Aktivität verfügen. EE 1407/2013 (DE MINIMIS) oder förderfähiger KAD mit KAN-Förderstatus. EU 651/2014.
  • Die Arbeiten an dem Investitionsvorhaben haben vor Einreichung des Förderantrags noch nicht begonnen. 
  • Im Kalenderjahr vor der Einreichung des Finanzierungsantrags müssen mindestens drei (3) EMEs mit abhängiger Arbeit vorhanden sein.

Gemäß der Empfehlung 2003/361 der Kommission sind kleine und mittlere Unternehmen Unternehmen, deren Größe und Anzahl der Beschäftigten die folgenden Grenzen nicht überschreiten:

  • Ein sehr kleines Unternehmen, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und/oder einen Umsatz bzw. eine Gesamtbilanz von bis zu 2 Millionen Euro hat.
  • Ein Kleinunternehmen, das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und/oder einen Umsatz bzw. eine Gesamtbilanz von bis zu 10 Millionen Euro hat.
  • Ein mittelständisches Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter, hat einen Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro und/oder eine Gesamtbilanz von bis zu 43 Millionen Euro.

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